Schon im Kindesalter kann die musikalische Begabung so gross sein, daß der normale Unterricht von 45 oder 60 Minuten nicht ausreicht, um den Schüler aufgrund seiner Fähigkeiten ausreichend zu unterrichten. Damit solche Schüler ohne große finanzielle Belastung für die Erziehungsberechtigten mit mehr Unterricht versorgt werden können, gibt es die Möglichkeit, diese Verträge mit einer 50%igen Ermäßigung (Begabtenförderung) auszustatten.
Diese Begabtenförderung (Ermäßigung) erfordert neben dem entsprechenden Leistungsnachweis ähnlich der Studienvorbereitung eine jährliche Antragstellung bei der Musikschule, die spätestens zwei Monate vor Ablauf der Ermäßigung mit dem entsprechenden Leistungsnachweis selbständig durch die Erziehungsberechtigten durchgeführt werden muß.
Nachfolgende Links können zur Anmeldung zu Prüfungen, Konzerten und zur Antragstellung auf Begabtenförderung verwendet werden:
Aufnahmeprüfungsprotokoll Begabtenförderung (PDF)
Zwischenprüfungsprotokoll Begabtenförderung (PDF)